Dieser Führerschein ist für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
Man darf einen Anhänger mitführen, wenn
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht
übersteigt und dadurch die Gesamtmasse dieser Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische 1 Monat vor dem 18. Geburtstags absolviert werden.
Ausgehändigt bekommt man den Führerschein aber erst am 18. Geburtstag.
Die theoretische Ausbildung umfasst 14 verschiedene Theorie-Lektionen, 12 x Grundstunden und 2 x klassenspezifischer
Unterricht, die alle jeweils einmal besucht werden müssen. Wenn man schon eine andere Fahrerlaubnis besitzt, zum Beispiel
die Klasse A1 oder M, dann reduziert sich der theoretische Grundunterricht von 12 auf 6 Stunden.
In der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben, nämlich:
5 x Überlandfahrten,
4 x Autobahnfahrten und
3 x Nachtfahrten.
Zu diesen Sonderfahrten kommen Übungsstunden, die in ihrer Anzahl immer nach den individuellen
Bedürfnissen des einzelnen Fahrschülers gerichtet sind.
Für diese Fahrerlaubnis stehen euch 4 Fahrlehrer und 3 Fahrlehrerinnen für eine angenehme und qualitativ hochwertige Ausbildung
zur Verfügung.
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