Dieser Führerschein ist für Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum
von nicht mehr als 125 cm³.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man mit diesem Leichtkraftrad nicht schneller
als 80 km/h fahren.
Die theoretische Ausbildung umfasst 16 verschiedene Theorie-Lektionen, nämlich:
12 x Grundstunden und
4 x klassenspezifischer Unterricht.
Wenn man im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis ist, dann reduziert sich der Grundunterricht
von 12 auf 6 Stunden.
In der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten von je 45 Minuten vorgeschrieben, nämlich:
5 x Überlandfahrten,
4 x Autobahnfahrten und
3 x Nachtfahrten
Vor den Sonderfahrten werden Grundfahrstunden und Übungsstunden gemacht, die in ihrer Anzahl immer
nach den individuellen Erfordernissen des einzelnen Fahrschülers gerichtet sind.
Die Klasse A1 schließt die Klasse M mit ein.
D.h. man darf mit dieser Fahrerlaubnis die Fahrzeuge der Klasse M fahren.
Für diese Fahrerlaubnis stehen euch 2 Fahrlehrer für eine angenehme und qualitativ hochwertige Ausbildung
zur Verfügung.
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