Dieser Führerschein ist für Krafträder von höchstens 25 kW (=34 PS).
Die Leistungsbegrenzung entfällt nach mindestens 2 jährigem ununterbrochenen Besitz der Klasse A beschränkt
und öffnet sich somit automatisch der Klasse unbeschränkt.
Die theoretische Ausbildung umfasst 16 verschiedene Theorie-Lektionen, nämlich:
12 x Grundstunden und
4 x klassenspezifischer Unterricht.
Wenn man schon eine andere Fahrerlaubnis besitzt, dann reduziert sich der theoretische Grundunterricht
von 12 auf 6 Stunden.
In der praktischen Ausbildung sind 12 Sonderfahrten von je 45 Minuten vorgeschrieben, nämlich:
5 x Überlandfahrten,
4 x Autobahnfahrten und
3 x Nachtfahrten.
Wenn man im Besitz der Klasse A1 ist, dann reduzieren sich die Sonderfahrten auf:
3 x Überlandfahrten,
2 x Autobahnfahrten und
1 x Nachtfahrt.
Vor diesen Sonderfahrten werden Grundfahrstunden und Übungsstunden gemacht, die in ihrer Anzahl
immer nach den individuellen Erfordernissen des einzelnen Fahrschülers gerichtet sind.
Die Klasse A beschränkt schließt die Klassen M und A1 mit ein.
D.h. man darf mit dieser Fahrerlaubnis die Fahrzeuge der Klassen M und A1 fahren.
Für diese Fahrerlaubnis stehen euch 2 Fahrlehrer für eine angenehme und qualitativ hochwertige Ausbildung
zur Verfügung.
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